Durch die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verfügt Liechtenstein über ein EU-kompatibles Fondsgesetz. Neben UCITS-III-konformen Fonds profitieren auch Verwaltungsgesellschaften von einem vereinfachten Zugang zu den europäischen Märkten. Die rasche Lancierung von Fonds für qualifizierte Anleger im vereinfachten Verfahren und kurze Zulassungsverfahren mit gesetzlich fixierter Maximaldauer für Standardprodukte – Stichwort: "time to market" – sind für Fondspromotoren entscheidende Faktoren für die Wahl des Fondsstandortes.
Liechtensteinische Fonds – steuerbefreit
Das verwaltete Vermögen liechtensteinischer Fonds ist steuerbefreit, was die Attraktivität Liechtensteins zusätzlich erhöht. Im Sinne der schweizerischen Stempelsteuergesetzgebung gilt Liechtenstein als Inland, weshalb liechtensteinische Fonds als von der Umsatzabgabe befreite Anleger darstellen. Sacheinlagen zur Liberierung von Anteilen an einem liechtensteinischen Fonds unterliegen der schweizerischen Umsatzabgabe ebenfalls nicht.
Liechtenstein – eine echte Alternative
Die gesetzlichen Publikationspflichten können über elektronische Plattformen erfüllt werden. Gründungskosten können abgeschrieben und dem Fonds belastet werden. Fondsprodukte sind sowohl in vertraglicher als auch in körperschaftlicher Form als SICAV möglich. Letztere kann als selbstverwaltete oder fremdverwaltete SICAV ausgestaltet werden. Die Kompetenz der Verwaltungsgesellschaften zur individuellen Vermögensverwaltung und Anlageberatung, die EU-kompatible Prospektkonzeption mit vereinfachtem und vollständigem Prospekt sowie die regionale, wirtschaftliche und kulturelle Nähe zur Schweiz machen Liechtenstein als Fondsstandort zur echten Alternative.
10 Gründe für den Fondsstandort Liechtenstein auf einen Blick