Die Liechtenstein Disclosure Facility (LDF) bietet folgende Vorteile:
Längere Dauer gegenüber der allgemeinen UK-Lösung
Die LDF dauert bedeutend länger als die allgemeine UK-Lösung, nämlich vom 1. September 2009 bis 31. März 2015.
Kürzere Veranlagungsperiode
Die Veranlagungsperiode ist rückwirkend bis zum Steuerjahr 1999 beschränkt (im Unterschied zur normalen Zeitspanne von 20 Jahren oder sogar einer unbeschränkten Zeitspanne im Falle der Erbschaftssteuer).
Für nicht deklarierte Steuerschulden für sämtliche Steuerjahre vor April 1999 gilt die Verjährung.
Im Falle eines schuldlosen Irrtums wird die Veranlagungsperiode auf sechs Jahre ab dem Zeitpunkt der Offenlegungsmeldung verkürzt.
Attraktive Konditionen
Die LDF ermöglicht die Anwendung eines Durchschnittssteuersatzes, einer sogenannten Composite Rate von 40 Prozent auf sämtlichen Einnahmen, Erträgen und Gewinnen für jedes Steuerjahr bis April 2009 ohne Möglichkeit von Abzügen oder der Rückzahlung der effektiven Steuerschuld (in beiden Fällen jeweils zuzügl. Zinsen und einer reduzierten Busse von 10 Prozent für die Steuerjahre bis April 2009).
Wenn keine anderen Möglichkeiten zur Berechnung der Steuerschulden zur Verfügung stehen, akzeptiert die HMRC sinnvolle Angebote für eine Besteuerung auf Basis geschätzter Steuerschulden.
Im Falle eines schuldlosen Irrtums wird keine Busse ausgesprochen.
Rechtssicherheit für bestehende Kunden
Das Abkommen gewährt Rechtssicherheit für bestehende Kunden Liechtensteiner Finanzintermediäre und garantiert ein rechtsstaatliches Verfahren sowie langfristige Planbarkeit.
Offen für neue Kunden
Von der LDF können sowohl bestehende wie auch künftige Kunden von Liechtensteiner Finanzintermediären profitieren. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Offenlegung eine relevante Verbindung ("meaningful relationship") zu einem Liechtensteiner Finanzintermediär besteht.
Spezieller Liechtenstein Desk für anonyme Kontaktaufnahme
Die LDF bietet die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines "Liechtenstein-Desks" bei der britischen Regierung für Vorabklärungen auf anonymer Basis.
Die britische Steuerbehörde HMRC hat Kunden von liechtensteinischen Finanzintermediären ihre Unterstützung zugesichert.
Erlangung der Steuerkonformität
Mit der Teilnahme am Offenlegungsprogramm und der Begleichung der ausstehenden Steuerschuld werden die nicht deklarierten Kundengelder automatisch legalisiert. In diesem Fall hat der UK-Steuerpflichtige keine weiteren Sanktionen wie z.B. eine namentliche Veröffentlichung oder Strafverfolgung zu befürchten.
Damit garantiert das Abkommen den UK-Steuerpflichtigen Rechtssicherheit und ein rechtsstaatliches Verfahren.
Für die Dauer des Offenlegungsprogramms bietet die LDF den Schutz vor Informationsersuchen gemäss TIEA.
Keine Repatriierung der Gelder erforderlich
Nimmt ein UK-Steuerpflichtiger an der LDF teil, muss er sein Vermögen nicht in sein Heimatland zurückführen.
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