Wer kann die LDF nutzen?

Sämtliche natürlichen oder juristischen Personen (inkl. Stiftungen und Anstalten) sowie sämtliche Personengemeinschaften, die in UK, d.h. dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland, steuerpflichtig sind, können von der LDF profitieren.

Massgebend ist, dass diese – unabhängig von ihrem Domizil – Vermögen in Liechtenstein haben oder in Liechtenstein gegründet, eingetragen, administriert oder verwaltet werden.

Der UK-Steuerpflichtige muss zum einen eine relevante Geschäftsbeziehung mit einem Liechtensteiner Finanzintermediär haben und zum anderen bereit sein, sein gesamtes, weltweit angelegtes Vermögen gegenüber der UK-Steuerbehörde zu deklarieren.

Für UK-Steuerpflichtige eines liechtensteinischen Finanzintermediärs, die per 1. September 2009 relevante Vermögen in Liechtenstein hielten, trat die LDF am 1. September 2009 in Kraft.

Bei nach diesem Datum neu eröffneten Geschäftsbeziehungen können UK-Steuerpflichtige seit dem 1. Dezember 2009 vom Offenlegungsprogramm profitieren.


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