• Vater spielt mit Sohn Gitarre

    Wegweisend und mit festem Blick in die Zukunft 

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Die Zukunftsstiftung der Liechtensteinischen Landesbank AG

Am 5. Dezember 1861 wurde die Liechtensteinische Landesbank unter dem Namen "Zins- und Credit-Landes-Anstalt im souverainen Fürstenthume Liechtenstein" gegründet.

Aus Anlass des 150-Jahr-Jubiläums, das unter dem Motto "150 Jahre Zukunft" stand, rief die LLB 2011 die "Zukunftsstiftung der Liechtensteinischen Landesbank AG" ins Leben. Mit dieser Stiftung werden gezielt Projekte gefördert, die zukunftsweisend die Bereiche Soziales und Umwelt vorantreiben.

Im Bereich Soziales werden insbesondere Projekte unterstützt, welche die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen nachhaltig verbessern und die Eigenverantwortung stärken. Im Bereich Umwelt hat das Engagement für ökologische Nachhaltigkeit einen besonderen Stellenwert. Die Zukunftsstiftung engagiert sich schwergewichtig in Liechtenstein und der Ostschweiz.

Die Zukunftsstiftung ist Mitglied der Vereinigung liechtensteinischer gemeinnütziger Stiftungen (VLGS). Deren Ziel ist es, den Gedanken unternehmerischer Philanthropie zu fördern.

Förderung – Chancen für Personen und Organisationen

Die Zukunftsstiftung fördert ausschliesslich Aktivitäten und Engagements, welche in den Bereichen Soziales und Umwelt eine sichtbare Wirkung entfalten. Im Zentrum stehen dabei Personen und Organisationen, die sich erfolgreich für das Gemeinwesen einsetzen und deren Wirken Vorbildcharakter hat.

Gesuche

Gemäss den Richtlinien zu Vergabungen sowie Projektförderungen können sich Dritte mit Gesuchen an die Zukunftsstiftung wenden. Diese Gesuche müssen bei der Geschäftsstelle eingereicht werden, dem Zweck der Stiftung vollumfänglich entsprechen und alle erforderlichen Informationen gemäss dem Leitfaden für Gesuche an die Zukunftsstiftung enthalten.

Nach Eingang des Gesuchs und einer Vorprüfung durch die Geschäftsstelle entscheidet der Stiftungsrat in der Regel innert sechs Monaten über den Antrag. Es besteht generell keinerlei Anspruch auf Förderung. Die Entscheidungen des Stiftungsrates sind endgültig und können an Bedingungen geknüpft werden.