Der Einzahlungsschein wird zur QR-Rechnung

Die heutige Vielfalt von roten und orangen Einzahlungsschein-Varianten soll durch die QR-Rechnung mit integriertem QR-Code abgelöst werden.

Die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs umfasst auch die Einführung der neuen QR-Rechnung mit QR-Code. Die QR­-Rechnung wird ab 30. Juni 2020 schweizweit eingeführt und ersetzt die heutigen – mindestens sieben verschiedenen – Varianten von Einzahlungsscheinen. Die QR­-Rechnung eignet sich für sämtliche Zahlungsarten und unterstützt die Rechnungsstellung in CHF und in EUR. Sie wird die Kontonummer im IBAN ­Format (IBAN/QR-IBAN) und einen QR-­Code aufweisen. Dieser enthält alle wichtigen Zahlungsinformationen.

Zahlteil QR-Rechung
Muster eines Zahlteils der QR-Rechnung

Die wesentlichen Neuerungen für Rechnungsempfänger sind:

  • Der Zahlteil der QR-Rechnung ist schwarz-weiss statt farbig, was für einen besseren Kontrast sorgt und dadurch die Lesbarkeit auch für Personen mit eingeschränktem Sehvermögen verbessert.
  • Mit nur einem Klick können sämtliche Zahlungsinformationen beispielsweise per Smartphone (Mobile Banking) oder Lesegerät (E-Banking) erfasst und an die Bank gesendet werden. Die manuelle Erfassung oder nachträgliche Ergänzung von Daten entfällt.
  • Alle für die Zahlung notwendigen Informationen sind sowohl im QR-Code enthalten als auch auf dem Zahlteil aufgedruckt und damit ohne technische Hilfsmittel lesbar.
  • Die QR-Rechnung steht auch für alternative Verfahren wie beispielsweise TWINT oder die E-Rechnung, falls der Rechnungssteller dies anbietet.
  • Die Liechtensteinische Landesbank wird den Einzahlungsschein mit Datencode voraussichtlich ab Anfang 2020 unterstützen. Sie werden rechtzeitig und vor Einführung des neuen Einzahlungsscheines mit Datencode die Informationen erhalten, die Sie für den neuen Einzahlungsschein mit Datencode benötigen (z. B. Ihre QR-IBAN).

Technische Information

Der QR-Code ersetzt die OCR-B-Codierzeile, die rein numerische Informationen beinhaltet. Im QR-Code hingegen sind alle auf dem Beleg angedruckten Informationen, wie z. B. ESR-Referenznummer bzw. Mitteilung, Angaben zum Begünstigten und zum Zahler sowie der Betrag integriert.

Unternehmen, die Rechnungen mit Einzahlungsschein erstellen, müssen Ihre Druckvorlagen entsprechend umstellen und dafür Sorge tragen, dass das Faktura-System die QR-Codes produzieren kann. Kunden mit Einzahlungsschein-Scannern müssen ihre Geräte ggf. updaten oder austauschen um den neuen QR-Code einlesen zu können. Wenn Sie eine eigene Faktura-Lösung einsetzen, müssen die Implemention Guidelines QR-Rechnung eingehalten werden.

Die detaillierte Spezifikation ist auf PaymentStandards.CH verfügbar.