Lastschriftstandard LEON

Neue Lastschriftstandards für mehr Komfort

Der Finanzplatz Schweiz kennt heute unterschiedliche Lastschriftverfahren. Im Zuge der Standardisierung beabsichtigen Banken, ein einziges schweizweites Verfahren mit einer gemeinsamen Ausprägung der Lastschriftmeldung auf Basis des ISO-Standards zu implementieren.

Zudem soll die Lastschrift in die E-Rechnungsprozesse eingebunden werden, sodass Unternehmen in Zukunft über ein gemeinsames Portal Lastschriften und E-Rechnungen abwickeln können.

Ihre bestehenden Lastschriftverträge behalten ihre Gültigkeit. Sie müssen nichts tun.

Technische Information

Das Lastschriftverfahren (LSV) soll bis 2018 harmonisiert und in Etappen mit der E-Rechnung kombiniert werden. Grundlage ist der harmonisierte Lastschriftauftrag mit der XML-Meldung "pain.008" sowie eine zentralisierte Verwaltung der Ermächtigungen.

SEPA Lastschrift

Die LLB verarbeitet ab November 2016 auch eingehende SEPA (Single Euro Payments Area, d. h. EU-) Lastschriftaufträge. Das bedeutet, dass LLB Kunden Waren und Dienstleistungen von Firmen im EU-Raum mittels regulärem SEPA Einzug bezahlen können. Im Gegensatz zum Schweizer Verfahren ist hierbei keine, bei der Bank hinterlegte Genehmigung erforderlich. Stattdessen besteht ein Widerspruchsrecht von 8 Wochen auf jede Zahlung. Wird ohne bestehendes Mandat eingezogen verlängert sich die Frist auf 13 Monate nach Fälligkeit.

LSV+/BDD

Lastschriftaufträge im LSV+/BDD-Format werden voraussichtlich ab 2019 nicht mehr angenommen. Bestehende Aufträge werden automatisch in das neue Format überführt, hier besteht kein Handlungsbedarf für Kunden.