Kapitalbezug bei Pensionierung

Die Sorge um die Altersvorsorge und eine befürchtete Teuerung veranlassen künftige Pensionisten dazu, ihr Pensionskassenguthaben als Kapital und nicht in Rentenform zu beziehen.

Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Doch aufgepasst! Entscheidungen rund um die Pensionierung wirken bis ins hohe Alter. Es lohnt sich, die finanziellen Auswirkungen sowie die erbrechtlichen Folgen genau zu prüfen. Erst danach ist eine ausgewogene Entscheidung möglich.

Rente oder Kapital

Rentenbefürworter argumentieren, dass die Rente lebenslang ausbezahlt wird und damit das Langleberisiko gut abgedeckt ist. Der monatliche Betrag macht die Planung einfach. Man muss sich nicht um Anlageentscheidungen kümmern, weder heute noch im Alter und Börsenschwankungen haben keinen direkten Einfluss auf die Rente. Zudem erhält der Überlebende eine Hinterlassenenrente.

Kritiker halten dagegen, dass die Rente nicht der Teuerung angepasst wird und, bei einem frühen Tod beider Partner, das Guthaben verfällt. Zudem ist sie unflexibel. Man brauche im Alter wohl weniger Geld als kurz nach der Pensionierung.

Der Kapitalbezug ermöglicht eigenverantwortliches Planen und Handeln. Man kann sich mittels geeigneter Wertschriftenanlagen gegen Inflation schützen. Zudem kann man Vermögensentnahmen tätigen und sich so eine Rente selbst konstruieren. Die sinkenden Umwandlungssätze der Pensionskassen sind ebenfalls vielen ein Dorn im Auge.

Wer hat nun Recht? – Wie in vielen Bereichen gibt es nicht nur Schwarz oder Weiss. Eine umfassende Pensionsplanung hilft, die Folgen der Varianten aufzuzeigen und eine Wahl zu treffen, die den persönlichen Bedürfnissen gerecht wird.

Erbrechtliche Auswirkungen

Beispiel: Ein Ehepaar bezieht aus der Pensionskasse des Mannes CHF 600'000. Nach wenigen Jahren verstirbt der Mann ohne ein Testament zu hinterlassen. Da das noch vorhandene Kapital in den Nachlass des Mannes fällt, erben neben der Ehefrau auch die Kinder einen Teil dieses Geldes, nämlich die Hälfte! Wenn das Ehepaar kinderlos war, erben die Eltern bzw. sogar die Geschwister, wenn die Eltern verstorben sind. Ob die finanzielle Absicherung der Ehefrau nach Auszahlung der Erbteile noch sichergestellt ist, ist zu bezweifeln. Und bestimmt war es nicht die Absicht hinter dem Kapitalbezug, dass Kinder oder Eltern sofort erben, sondern dass vor allem die Partnerin abgesichert ist. Mittels Testament oder Erbverzicht der Eltern und Kinder können die beschriebenen Folgen gemildert werden und das Geld in die gewünschten Bahnen gelenkt werden.

So oder so: Bei einem Kapitalbezug, aber auch in anderen Konstellationen, führt kein Weg an einer Nachlassplanung vorbei. Damit neben dem Schmerz über das Hinscheiden des Partners nicht auch noch erbrechtliche Überraschungen und finanzielle Schwierigkeiten folgen.

Portrait Cedric Kind
Liechtensteinische Landesbank AG, Cedric Kind, Kundenberater

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