Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKG)

Am 1. April 2021 ist das neue Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKG) in Kraft getreten.

Das HIKG regelt hypothekarisch besicherte Wohnimmobilienkreditverträge für Privatpersonen (Konsumenten). Zu den wesentlichen Regelungen zählen unter anderem vorvertragliche Informationspflichten des Kreditgebers zu Hypothekar- und Immobilienkreditverträgen, zur Kreditwürdigkeit sowie zu Beratungsdienstleistungen. Diese Informationen finden Sie in den nebenstehenden "Allgemeinen Informationen über Hypothekar- und Immobilienkreditverträge".

Weiterführende Informationsquellen

Factsheet "Konsumenten in Zahlungsschwierigkeiten" gemäss EBA/GL/2015/12