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    So nutzen Sie Ihre Freizügigkeitsgelder für Ihr Alterskapital

Nutzen Sie attraktive Möglichkeiten für Ihr Vorsorge-Sperrsparkonto

Ihr in Liechtenstein angespartes Freizügigkeitsguthaben können Sie auf einem Vorsorge-Sperrsparkonto in Schweizer Franken oder Euro zu einem Vorzugszinssatz anlegen.

Mit Ihrem Vorsorge-Sperrsparkonto bleiben Sie flexibel. Für Ihre Freizügigkeitsgelder ist dies die zweckmässigste Anlage. Vorausgesetzt, Sie üben nur vorübergehend keine Erwerbstätigkeit in Liechtenstein oder in der Schweiz aus und möchten Ihr Alterskapital deshalb kurzfristig parkieren. Das gilt ebenso, wenn Sie beabsichtigen das Kapital in nächster Zeit zu beziehen. Zum Beispiel, weil Sie selbstständig erwerbstätig sind, das Pensionierungsalter erreichen oder den Wirtschaftsraum Liechtenstein/Schweiz verlassen, um in einem Drittstaat ausserhalb des EWR zu leben.

Eine Freigabe Ihres Kapitals aus dem Vorsorge-Sperrsparkonto ist an bestimmte Vorschriften gebunden. Deshalb kann eine Auszahlung nur im Rahmen des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) beziehungsweise der entsprechenden Ausführungsverordnung (BPVV) erfolgen. Die gesetzlichen Vorschriften finden Sie in der Wegleitung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA). Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden Sie diesen an die FMA.

Fondsanlage – die attraktive Alternative

Beträgt Ihr Anlagehorizont hingegen noch mehrere Jahre, können Sie alternativ Ihr Freizügigkeitsguthaben ganz oder teilweise in attraktiven Fonds anlegen. Zu Ihrer Sicherheit müssen diese Fonds bestimmten gesetzlichen Anlagevorschriften entsprechen. Zudem ist gegebenenfalls das schriftliche Einverständnis Ihres Ehegatten bzw. Ihrer Ehegattin notwendig.

Ihre Vorteile

  • Flexibel: Anlage der Freizügigkeitsgelder aus der 2. Säule
  • Alternativ: Möglichkeit zur Anlage in Fonds
  • Attraktiv: Vorzugszins auf Freizügigkeitsguthaben
  • Transparent: Jährlicher Kontoauszug