Gut planen, konsequent umsetzen

Entscheidungen rund um die Pensionierung sollten gut durchdacht sein. Wer frühzeitig für den Ruhestand vorsorgt und ihn richtig plant, kann ihn sorglos geniessen.

Um den Kapitalaufbau für die Pensionierung planen zu können, muss man seine Einnahmen und Ausgaben kennen. Denn daraus leitet sich die Sparquote ab. Einen realistischen Kostenplan zu erstellen, benötigt meist mehr Zeit als erwartet. Das Budget sollte alle wesentlichen Ausgaben und eine angemessene Reserve für Unvorhergesehenes enthalten. Auch Ausgabenänderungen und einmalige Investitionen sind miteinzuplanen.

Kapitalaufbau

Verfügt man über eine Sparquote, so ist zu überlegen, wie man diese verwenden möchte. Mit Einkäufen in die Pensionskasse kann man seine Altersleistungen erhöhen und gleichzeitig Steuern sparen. Als nachteilig wird häufig erachtet, dass man das Geld danach nicht mehr frei verfügbar hat.
Will man sich die Verfügbarkeit und die Flexibilität erhalten, so eignet sich das Fondssparen. Dabei wird regelmässig in passende Anlagefonds investiert. Ein Fondssparplan ist flexibel gestaltbar, und man kann jederzeit Bezüge tätigen. Schon mit geringen Beträgen profitiert man von einem professionellen Vermögensmanagement.

Pensionierung

Mit der Pensionierung verändert sich die finanzielle Situation stark. An die Stelle des Lohns treten Renten und / oder Vermögensentnahmen. Zudem verändern sich häufig die Höhe und die Aufteilung der Ausgaben. Die Pensionierung sollte zum Anlass genommen werden, die Wohn- und Finanzierungssituation zu überdenken und die Nachlassplanung zu prüfen.

Rente oder Kapital

Das Pensionskassenguthaben kann entweder als lebenslange Rente oder in Kapitalform bezogen werden. Beim Rentenbezug erhält man ein regelmässiges Einkommen, das lebenslang gezahlt wird und keinen Schwankungen unterworfen ist. Stirbt der Versicherte, erhält der Ehegatte eine Rente von meist 60 Prozent der Altersrente. Versterben beide Personen frühzeitig, so verbleibt nicht verbrauchtes Kapital in der Vorsorgeeinrichtung. Beim Kapitalbezug wird das gesamte Guthaben auf einmal ausgezahlt. Ein Vorteil ist insbesondere die Flexibilität. Man kann sich durch gezielten Kapitalverzehr ein bedarfsgerechtes Einkommen generieren oder beispielsweise Hypotheken tilgen. Die Langlebigkeit ist nicht abgesichert, wenn das Kapital aufgebraucht ist. Wertschwankungen der Vermögensanlagen trägt man selbst. Eine entsprechende Schwankungstoleranz ist deshalb unabdingbar.

Frühzeitige Pensionierung

Bei einer frühzeitigen Pensionierung muss man Renteneinbussen einplanen. Die AHV-Rente ist bei einem Bezug ab sechzig Jahren um 21.8 Prozent reduziert (Jahrgang 1958 und jünger). Bezieht man die Pensionskassenrente bereits mit sechzig Jahren, so ist mit einer Rentenkürzung von rund 35 Prozent zu rechnen. Gründe für diese Abschläge sind die längere Rentenzahldauer sowie bei der Pensionskasse das tiefere Alterskapital, das zur Finanzierung der Rente zur Verfügung steht. Um eine frühzeitige Pensionierung finanzieren zu können, ist das notwendige Kapital vorgängig aufzubauen.

Deckung der Einkommenslücke

Zur Deckung der Einkommenslücke nach der Pensionierung durch gezielte Vermögensentnahmen bewährt sich die Etappenstrategie. Dabei wird die Pensionsphase in Etappen und das verfügbare Vermögen in ein Verbrauchs- und ein Anlagekapital unterteilt. Im Verbrauchskapital wird Vermögen bereitgestellt, das zur Deckung der Einkommenslücke der jeweiligen Etappe benötigt wird. Das Verbrauchskapital sollte konservativ angelegt werden. Das dafür nicht benötigte Geld kann langfristig im Anlagekapital angelegt werden. Am Ende einer Etappe wird der Kapitalbedarf für die Folgephase geschätzt und der entsprechende Betrag aus dem Anlageteil in das Verbrauchskapital umgeschichtet.
Durch die Unterteilung in überschaubare Zeitabschnitte erhält man einen guten Überblick. Zudem ist klar, welches Geld für welchen Zweck reserviert ist.

Die Pensionsplanung ist ein vielschichtiges Thema, dem man sich frühzeitig annehmen sollte, um sie aktiv zu gestalten.


Rechtlicher Hinweis: Angaben im Sinne der Finanzanalyse-Vorschriften (Gesetz, Verordnung) finden Sie unter Rechtliche Bedingungen.