Vorsorgen im Ruhestand

Die persönliche Vorsorge endet nicht mit dem Pensionierungsdatum – sie erhält danach andere Themenschwerpunkte. Einkommens- und Nachlassplanung sowie Vermögenserhalt rücken ins Zentrum.

 

Wer im Ruhestand eine Einkommenslücke durch gezielte Vermögensentnahmen decken muss, fragt sich, wie lange das Vermögen ausreicht. Zur Bestimmung der Einkommenslücke sind den regelmässigen Ausgaben die Renteneinkünfte gegenüberzustellen. Es empfiehlt sich, mit einer Lebenserwartung zu rechnen, die die statistische um einige Jahre übersteigt.

Vermögensanlagen strukturieren

Bewährt hat sich eine Unterteilung des Vermögens in einen für den Verzehr reservierten Teil und in einen Teil, der nicht für den Vermögensverbrauch benötigt wird – das sogenannte freie Vermögen. Das Verbrauchskapital sollte schwankungsarm angelegt werden. Verfügt man über Vermögenswerte, die voraussichtlich nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes benötigt werden, können diese langfristig gemäss individueller Anlagestrategie angelegt werden oder zu Lebzeiten weitergegeben werden.

Vollmachten erteilen

In der Praxis kommt es vor, dass der Überlebende beim Tod seines Partners keinen Zugriff auf das Bankguthaben hat. Ein Verlassenschaftsverfahren kann sich über Monate hinziehen. Auf den Nachlass darf jedoch erst nach der Einantwortung (gerichtlicher Beschluss, bei dem die Erben in die Rechte und Pflichten des Nachlasses eintreten) zugegriffen werden. Deshalb ist es wichtig, dass man über genügend eigenes Guthaben verfügt oder mittels Vollmachten oder gemeinsamen Kontobeziehungen sicherstellt, dass weiterhin Zugriff auf die Vermögenswerte besteht, um die gewöhnlichen Lebenshaltungskosten zu decken.

Nachlass regeln

Wer gewährleisten will, dass sein Vermögen nach dem eigenen Ableben seinen Wünschen entsprechend aufgeteilt wird, sollte Vorkehrungen treffen – die gesetzliche Erbfolge entspricht selten den eigenen Zielvorstellungen. Zu Lebzeiten kann beispielsweise Miteigentum an einer Liegenschaft begründet oder Konten können gemeinsam geführt werden. Ebenfalls können Erbverzichtsverträge abgeschlossen sowie Schenkungen oder Erbvorbezüge ausgerichtet werden. Mit einem Testament können erbrechtliche Quoten geändert oder Vermögenswerte bestimmten Personen zugeordnet werden. Testamentarische Regelungen dürfen jedoch die Pflichtteile der Erben nicht verletzen. Dies ist der Erbanspruch, der bestimmten Personen nicht entzogen werden darf. Ist der Pflichtteil verletzt, können die pflichtteilsgeschützten Erben diesen herausverlangen.

Wohnsituation überprüfen

Die Pflege des Eigenheims kann nach der Pensionierung ein bereichernder Zeitvertreib sein. Mitunter kann es jedoch auch zur Last werden. Insbesondere dann, wenn man mit fortschreitendem Alter nicht mehr so mobil ist. Auch können Zinsen und der Unterhalt zur finanziellen Belastung werden. Um nicht aus der Not heraus das Haus verkaufen zu müssen, sei dies aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen, ist es sinnvoll, die Wohnsituation frühzeitig zu überdenken. Vielleicht ist langfristig ein Umzug in eine Wohnung, die Übergabe der Liegenschaft an die Kinder oder ein geplanter Verkauf sinnvoll.

Vorsorgevollmacht

Um sicherzustellen, dass im Falle einer Urteilsunfähigkeit die eigenen Rechte wahrgenommen und der eigene Wille berücksichtigt wird, kann man mittels einer Vorsorgevollmacht Vertrauenspersonen als Vertreter im Rechtsverkehr berufen. Der Umfang der Vorsorgevollmacht kann detailliert geregelt werden. Damit über alle Punkte rechtsgültig verfügt werden kann, ist die Vorsorgevollmacht bei einem Anwalt oder vor dem Landgericht abzuschliessen. Die Vorsorgevollmacht wird sinnvollerweise mit einer Patientenverfügung kombiniert. Damit lässt sich regeln, welche medizinischen Massnahmen getroffen beziehungsweise unterlassen werden sollen, falls man nicht mehr fähig ist, selbst darüber zu entscheiden.


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