Zahlungskontengesetz (ZKG)

Am 01.01.2024 ist das neue Zahlungskontengesetz in Kraft getreten.

Das ZKG regelt die Bereitstellung eines Basiskontos mit eingeschränkten Dienstleistungen und die Erleichterung des nationalen und grenzüberschreitenden Kontowechsels innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Es regelt zudem diverse Transparenz- und Informationspflichten bezüglich der Offenlegung von Entgelten mit einem Zahlungskonto verbundenen, repräsentativsten Diensten.